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Geschäftsbedingungendie Basis für eine gute Zusammenarbeit

Auftragserteilung:
1. Maßgeblich für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
2. Für die Aufnahme der Anzeigen wird keine Gewähr geleistet.

Auftragabwicklung:
1. Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von 1/2 Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
2. Anzeigen werden als Sponsor gekennzeichnet.
3. Der Vertrag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
5. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung für Fehler.
6. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
7. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
8. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserhalt zu melden.

Platzierung:
Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.

Berechnung u. Zahlung:
1. Der Verlag ist unter Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
2. Kosten für Druckstöcke, Matern, Zeichnungen und etwaige Reprokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich einen andere Vereinbarung getroffen ist.
4. Der Inserent erhält nach erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
6. Die Zahlungfrist ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.
7. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Bad Vöslau (Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden).
Allgemeines
Bei Betriebsstörung oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag auch dann Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt wurden. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.

Storno
Die Stornierung eines Auftrages kann nur schriftlich bis 20 Werktage vor dem Drucktermin erfolgen.
Stand: Jänner, 2008

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